Heim und Angehörigenbeirat
Bewohnerinnen und Bewohner haben ein Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Deshalb ist es uns ein Anliegen, dass sie gerne auch ihre Angehörigen in Angelegenheiten des Heimlebens mitwirken. Zentrales Gremium hierfür ist der Heimbeirat. Über ihn können die alten Menschen ihre Vorstellungen, Wünsche und Anregungen einbringen: zum Beispiel zur Verpflegung oder Freizeitgestaltung.
Im Heimbeirat unseres Hauses, der alle zwei Jahre gewählt wird, sind derzeit folgende Personen vertreten:
1. Vorsitzende/Kassenwartin: Marianne Stark
2. Vorsitzende/Sprecherin/Schriftführerin: Erika Ernst
Aktives Mitglied: Katharina Daum
Aktives Mitglied: Luise Distler
Ersatzmitglied: Babette Raith
Mögliche Aufgaben
Aufgabe des Heimbeirats ist es, mit der Heimleitung und dem Heimträger zu sprechen. Er soll
- die Interessen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zur Geltung bringen und mit der Leitung nach Möglichkeiten suchen, diese umzusetzen
- eventuell zwischen Heimbewohnern und -leitung vermitteln
- eigene Vorschläge, Wünsche und Anregungen einbringen
- Heimbeiratssitzungen abhalten
- Öffentlichkeitsarbeit leisten.
Der Heimbeirat hat auch das Recht, Anträge zu stellen. Dadurch sollen Leistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner verbessert werden. Zudem soll er neuen Bewohnerinnen und Bewohnern helfen, sich im Haus gut einzuleben, zum Beispiel
- durch Besuche
- besondere Gesprächsangebote
- indem er sie in Veranstaltungen einbindet und
- indem er die Heimleitung zu besonderen Initiativen anregt.
Grundsätzlich besitzt der Heimbeirat ein Mitwirkungsrecht, aber kein Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet auch: Der Heimbeirat
muss vor einer Entscheidung des Heimträgers rechtzeitig und umfassend informiert werden. Dies tut die Heimleitung mindestens
zweimal jährlich bei der Heimbeiratssitzung.
In unserem Haus finden vierteljährlich Heimbeiratssitzungen statt.
Eine Besonderheit an unserer familiären Einrichtung in Stein ist, dass jederzeit Gespräche stattfinden können. Denn fast täglich trifft man sich auf den Wohnbereichen. So werden dringende Themen sehr zeitnah besprochen.
Wählbare Personen
- die Heimbewohnerinnen und -bewohner
- deren Angehörige
- sonstige Vertrauenspersonen der Heimbewohner/innen
- Mitglieder von örtlichen Seniorenvertretungen
- von der zuständigen Heimaufsicht vorgeschlagene Personen.
Weitere Informationen über die Heimmitwirkungsverordnung >>
Weitere Informationen über den Heimbeirat >>
